Kosten

Das Erstgespräch ist kostenlos - aber nicht umsonst!


Eine Einheit hat, je nach Vereinbarung, die Dauer von 45-50 Minuten. Die Kosten einer Einheit werden im persönlichen Gespräch festgelegt, orientieren sich aber an den marktüblichen Preisen. Verbindlich vereinbarte Einheiten, die nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, werden dem Auftraggeber zur Gänze in Rechnung gestellt.

Sozialtarife sowie Sonderkonditionen sind nach Absprache möglich.


Für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG, die verpflichtende Beratung vor einvernehmlicher Scheidung, wurden die offiziellen Richtwerte, für ein angemessenes Entgelt der Beratungsangebote, herangezogen. Diese belaufen sich auf:

60 Euro pro Einheit und Person bei Einzelberatung, 

35 Euro pro Einheit und Person bei Paarberatung und 

30 Euro pro Gruppenveranstaltung und Person.  


Alle Gespräche unterliegen der Verschwiegenheitspflicht und gelten auch über die Beendigung der auftragsgemäßen Tätigkeit hinaus!